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Wheelie, Burnout und lautes Fahren: Was ist im Straßenverkehr verboten?

  • Autorenbild: Markus Brömmler
    Markus Brömmler
  • 8. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Wheelies, Burnouts und lautes Hochdrehen sorgen im Internet für Aufmerksamkeit. Im öffentlichen Straßenverkehr sind solche Aktionen aber keine harmlosen Spielereien. Wer ein Motorrad absichtlich auf dem Hinterrad fährt, Reifen qualmen lässt, unnötig Lärm erzeugt oder andere gefährdet, riskiert Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, Probleme mit der Versicherung und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen. Entscheidend ist: Öffentliche Straßen sind kein Showplatz.


Wheelie, Burnout und lautes Fahren: Was ist im Straßenverkehr verboten?
Wheelie, Burnout und lautes Fahren: Was ist im Straßenverkehr verboten?

Ein Wheelie kann schnell als gefährliches Verhalten bewertet werden. Wer das Vorderrad absichtlich anhebt, reduziert Lenk- und Bremsfähigkeit massiv. Schon ein kleiner Fehler kann zum Kontrollverlust führen. Dazu kommt die Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer: Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger erschrecken, bremsen oder weichen aus. Wenn dadurch eine Gefährdung entsteht, kann aus einer Showeinlage ein ernstes rechtliches Problem werden.


Ein Burnout ist ebenfalls problematisch. Dabei wird der Reifen absichtlich durchdrehen gelassen, oft mit Rauch, Lärm und Gummispuren. Auf öffentlichen Straßen kann das als unnötige Lärmbelästigung, vermeidbare Abgas- oder Rauchentwicklung, Sachbeschädigung oder gefährliches Verhalten bewertet werden. Außerdem leidet der Reifen massiv. Wer danach mit beschädigtem oder überhitztem Reifen weiterfährt, gefährdet sich zusätzlich.

Lautes Fahren ist ein Dauerthema. Unnötiger Lärm ist im Straßenverkehr verboten. Dazu gehören sinnloses Hochdrehen des Motors, unnötiges Beschleunigen, ständiges Hin- und Herfahren oder absichtlich lautes Fahren in Ortschaften. Besonders manipulierte Auspuffanlagen, entfernte dB-Killer oder geänderte Klappensteuerungen fallen schnell auf. Dass ein Motorrad laut sein kann, bedeutet nicht, dass man es jederzeit laut bewegen darf.

Besonders ernst wird es, wenn Verhalten als illegales Rennen bewertet wird. Dabei muss nicht immer ein klassisches Rennen gegen ein anderes Fahrzeug stattfinden. Auch extrem schnelles, rücksichtsloses Fahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann strafrechtlich relevant werden. Wer auf öffentlichen Straßen „Performance testet“, riskiert deutlich mehr als ein normales Bußgeld.


Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat hängt vom Einzelfall ab. Unnötiger Lärm kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Gefährdung, Kontrollverlust, illegales Rennen, Unfall oder Verletzungen können strafrechtliche Folgen haben. Auch Führerscheinmaßnahmen, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis können möglich werden. Wer glaubt, ein kurzer Wheelie sei immer nur ein kleines Vergehen, unterschätzt das Risiko.


Die Versicherung kann ebenfalls zum Problem werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, illegalen Rennen, nicht zulässigen Umbauten oder Manipulationen kann es nach einem Unfall zu Regressforderungen oder Leistungsproblemen kommen. Besonders wenn ein Unfall mit einem Wheelie, Burnout oder manipuliertem Auspuff zusammenhängt, wird die Sache schnell teuer.


Auch das Motorrad selbst leidet. Wheelies belasten Kupplung, Kette, Lenkkopflager, Gabel, Getriebe und Reifen. Burnouts zerstören Reifen, erhitzen Bauteile und können Antrieb und Kupplung belasten. Lautes Hochdrehen im Stand ist schlecht für Motor, Nachbarn und das Image aller Motorradfahrer. Kurz: Es ist weder technisch noch sozial sinnvoll.


Auf privaten, abgesperrten Flächen mit Erlaubnis, Sicherheitskonzept und passender Umgebung ist Fahrtechniktraining etwas anderes. Dort können kontrollierte Übungen, Stunttraining oder Rennstreckentraining legal und sicher organisiert werden. Der öffentliche Straßenverkehr ist dafür nicht gedacht. Wer seine Maschine beherrschen lernen möchte, sollte ein Fahrsicherheitstraining oder Rennstreckentraining buchen.


Typische Folgen bei Kontrollen können Mängelkarte, Bußgeld, Punkte, Stilllegung bei technischen Manipulationen, Anzeige oder Führerscheinmaßnahmen sein. Bei Lärmverstößen kommen außerdem Beschwerden von Anwohnern und strengere Kontrollen hinzu. Rücksichtsloses Verhalten einzelner schadet am Ende allen Motorradfahrern.

Kurz gesagt: Wheelie, Burnout und unnötig lautes Fahren gehören nicht in den Straßenverkehr. Sie gefährden Menschen, belasten Technik, provozieren Kontrollen und können ernste rechtliche Folgen haben. Wer Fahrspaß sucht, findet ihn auf legalen Strecken, bei Trainings und auf sicheren Touren – nicht durch Show auf öffentlicher Straße.

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